Reiseinfo
Bedingungen für das Visumfreie Einreisen in die USA:

Sie können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen, wenn Sie:

• Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder sind und mit einem gültigen Reisepass einreisen. Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.

• als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten.

• sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.

• im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der Karibik enden).

• in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.

Wichtige Informationen für Reisende mit dem Visa Waiver Program

Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln).

Nachdem Sie in die USA eingereist sind, können Sie innerhalb von 90 Tagen Reisen nach Kanada, Mexico und in die Karibik unternehmen, und auf jeglichem Wege in die USA zurückkehren. Die Landeinreise von Mexico und Kanada aus in die Vereinigten Staaten ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. An den Grenzen müssen Sie genügend finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren gesamten USA-Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können. Bei der Einreise aus Kanada und Mexico wird an der Grenze eine Gebühr von sechs U.S. Dollar erhoben.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Personen, die mit dem VWP in die USA einreisen, müssen ihre grünen I-94W Karten behalten, bis sie endgültig aus den USA ausreisen. Dies ist besonders wichtig, wenn sie planen nach ihrem Abstecher mit einem Flugzeug oder Boot in die USA wiedereinzureisen, das nicht vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. (Falls sie auf dem Landweg oder mit einem Transportunternehmen einreisen, das dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, können sie einfach eine neue I-94W Karte ausfüllen. Falls Sie jedoch von einem Abstecher mit einem Privatboot wiederkommen, gibt es Schwierigkeiten, wenn sie die I-94W Karte der ersten Einreise nicht behalten haben.)

Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden dann lediglich ein kurzes Formblatt (I-94 W) ausfüllen müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft bekommen.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Reisende in jedem Fall ein Visum benötigen.

Zu diesem Personenkreis gehören:

• Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.

• Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;

• Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;

• Personen, denen einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten 5 Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;

• Personen, die vorbestraft sind oder mit Drogen handeln;

• Personen, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, oder rauschgiftsüchtig sind;

• Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;

• Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind;

• Personen, die im Besitz von bundesdeutschen blauen Reise- oder Fremdenpässen sind.

Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.

Aktuelle Handgepäck-Bestimmungen
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien.

Flüssige und gel-artige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
 Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
 Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
 Je ein Beutel pro Person
 Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.