Reiseinfo
Einreisebestimmungen Norwegen


Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Weitere Anmerkungen: Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass: Ja, für Kinder unter 16 Jahre mit Foto
Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, für Kinder unter 16 Jahren (auch ohne Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Besondere Zollvorschriften

Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.

Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 15kg Fisch pro Person gestattet.

Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informieren – auch auf deutscher Sprache – die Norwegische Königliche Botschaft in Berlin www.norwegen.no oder der norwegische Zoll www.toll.no

Medizinische Hinweise/ Impfschutz

Für die Einreise nach Norwegen sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April - Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise in diese Gebiete sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Länder

- Jemen: Reisewarnung
- Irak: Reisewarnung
- Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)
- Syrien: Reisewarnung
- Afghanistan: Reisewarnung
- Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
- Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Demokratische Republik Kongo: ReisewarnungHaiti: Reisewarnung
- Libyen: ReisewarnungGeorgien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Somalia: Reisewarnung

Für Ägypten und Tunesien wurden die Reisewarnungen bereits aufgehoben.

Mehr Informationen unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Reisewarnungen-Liste_node.html

Aktuelle Handgepäck-Bestimmungen
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien.

Flüssige und gel-artige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
 Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
 Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
 Je ein Beutel pro Person
 Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.