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Aktuelle Handgepäck-Bestimmungen
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.
Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien.
Flüssige und gel-artige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Je ein Beutel pro Person
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.
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