| Auszüge aus den Allgemeinen Reisebedingungen
Lieber Reisegast, klare Vereinbarungen sind von beiderseitigem Interesse. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Auszüge aus den Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Wir wollen Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen bewahren.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer und übernimmt für alle die Vertragsverpflichtung. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an dass er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindefrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
1.2. Bei einer Buchung über eine bevollmächtigte Agentur sind die Beschreibungen und Leistungsangaben laut Buchungs- und Reisebestätigung des Reiseveranstalters maßgebend. Davon abweichende Angaben der Agentur sind nichtig, es sei denn, diese Angaben werden vom Veranstalter ausdrücklich bestätigt. Die Agentur haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler.
1.3. Optionen sind unverbindliche und kostenfreie Reservierungen von einer Dauer von max. 3 Wochen für bereits ausgeschriebene Reisen. Wird nach Verstreichen dieser Frist die Reservierung durch den Anmelder nicht in eine Festbuchung umgewandelt, so wird die Option gelöscht.1.4. Vormerkungen sind Anmeldungen für Reisen, die noch nicht im Katalog ausgeschrieben sind. Sie werden mit Erscheinen des betreffenden Kataloges in Festbuchungen umgewandelt und können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Mit der Festbuchung ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig. Eine kostenlose Stornierung der Reise ist nur innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Reisebestätigung möglich.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldung bzw. Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 15 % des Gesamtpreises der Reise, mindestens jedoch 30,- E pro Person und höchstens 250,- E zu leisten. Bei Reisen mit einem Reisepreis über 600,- E beträgt die Anzahlung 150,- E. Im Gegenzug erhält der Anmelder die Reisebestätigung und den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, so wird er den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten. Die in der Reisebestätigung angegebene Restzahlung muss bis zum 14. Tag vor Reisebeginn geleistet werden. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig gezahlt wurde, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren werden fällig.
2.1. Für die Bearbeitung individueller Reisen erheben wir eine Gebühr von 10 % des Endreisepreises.
2.2. In unserer Geschäftsstelle (z.Z. nur im RB BRUNN) kann mit ECKarte gezahlt werden.
3. Leistungen und Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten und Ausschreibungen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, vom Reiseprospekt abweichende Zusicherungen gleich welcher Art zu geben und sonstige Vereinbarungen, wie z.B. Rabatte zu treffen. Die bei der Buchung hinzugezogenen Orts- und Hotelprospekte haben lediglich verbindlichen Informationscharakter ohne
Gewährleistung für den Inhalt.
3.2. Sollte ein halbes Doppelzimmer gebucht sein und es kommt keine
zweite passende Person dazu, erfolgt ohne weitere Nachricht Unterbringung
im Einzelzimmer mit entsprechendem Aufpreis.
3.3. Verlängerung oder Verkürzung der angemeldeten Urlaubsdauer sind nur nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter direkt, telefonisch oder schriftlich möglich.
3.4. Die Sitzplätze im Bus werden sofort nach Anmeldung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zur Zeit der Anmeldung berücksichtigt werden. Die entstandene Sitzplatzordnung kann vom Veranstalter in besonderen Fällen geändert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
3.5. Reisegepäck (pro Person einen Koffer und ein Handgepäck bis max. 20 kg) wird kostenlos befördert. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahl sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände. Dies gilt auch für Sportartikel. Deshalb wird dringend der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, geringfügige Abweichungen vom Fahrtverlauf vorzunehmen. Eventuelle Gewährleitungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Reise in veränderter Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine jederzeitige Anpassung der Preise möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb 10 Werkstagen vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit nicht der Reiseveranstalter die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch wahlweise konkret berechnen, oder nach der Höhe des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Diese Rücktrittskosten betragen pro Person bei:
a) Busreisen in Verbindung mit Fähr-, Schiffs- und Flugreisen:
bis 50. Tag vor Reiseantritt 30,- E
ab 49. - 35. Tag vor Reiseantritt 10% mindestens 30,- E
ab 34. - 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
b) Bei allen anderen Busreisen:
bis 22. Tag vor Reiseantritt 10% mindestens 30,- E
ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 6. - 3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
bei Tagesfahrten der volle Reisepreis bis 30,- E
c) Bei Aufenthalten ohne Busreisen (z.B. Bahn- und PKW-Anreise)
bis 30. Tag vor Reiseantritt mindesten 30,- E
ab 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 14. - 2. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
* Generell gilt - Tritt der Kunde 2 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurück oder erscheint nicht am Abreisetag, so wird der volle Reisepreis fällig mit Ausnahme ausgewiesener ersparter Unkosten des Veranstalters.
* Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, können im Stornierungsfall die Eintrittskarten in voller Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf möglich ist.
5.2. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung. Auf Wunsch nehmen wir eine Änderung (Umbuchung) der Reise vor. Dafür werden 20,- E pro Person bis zum 22. Tag erhoben. Änderungen nach dieser Frist, sofern Sie überhaupt durchführbar nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5 a) bis c) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.3. Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise: Impfung, Visa etc.) oder die örtlichen Leistungsträger nicht zustimmen. Bei Widerspruch durch den Veranstalter gelten die üblichen Rücktrittsgebühren. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt.
7. Kinderpreise
Alle Ermäßigungen müssen schon bei der Anmeldung beantragt werden. Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung auf besondere Anfrage.
8. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1. Wird die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Havarien, hoheitliche Anforderungen und andere Vorfälle, die in Ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, so kann der Veranstalter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Unter den gleichen Bedingungen kann der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise von einer offiziell zu einer Aussage berufenen Behörde (Auswärtiges Amt, Bundesgesundheitsministerium) bestätigt wurde. Bei Rücktritt vor Reisebeginn erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.2. Der Reiseveranstalter behält sich einen Rücktritt vom Vertrag, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von 25 Personen bis 14 Tage vor Reiseantritt vor. Die Rücktrittserklärung wird über jede Buchungsstelle unverzüglich an den Kunden weitergeleitet und dieser erhält den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
8.3. Der Reiseveranstalter kann auch in folgenden Fällen ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten: wenn der Reisende die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Fahrer, Reiseleiter, Hotelier und sonstige Leistungsträger sind berechtigt, auch unterwegs Reisende von der Durchführung der Reise auszuschließen, wenn diese ungeachtet einer Abmahnung die Reise nachhaltig stören, Unfrieden stiften oder wenn andere Reisegäste sich durch das Verhalten desjenigen außerordentlich belästigt fühlen. Die Folgekosten trägt der Beteiligte.
9. Gewährleistung
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet.
10. Haftung und Beschränkung
10.1. Die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche, vertragliche Schadensersatz-ansprüche ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, wenn der Reiseveranstalter einen Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt hat oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Jeder Reiseteilnehmer ist durch das jeweilige Omnibusunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. In Bezug auf die angebotenen Unter-künfte (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer usw.) treten wir nur als Vermittler auf und übernehmen bei etwaigen Beschädigungen, Unglücksfällen oder Verlusten keine Haftung. An Ausflügen, Wanderungen, Führungen usw. beteiligt sich jeder auf eigene Gefahr. Auch eine Beeinflussung unserer Reisen durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Streik usw. schließt jede Haftung unserseits aus. Hierdurch entstehende mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
11.1. Falls der Reisende seine Dokumente nicht rechtzeitig vor der Reise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. Tut er dies nicht, gehen die daraus erwachsenden Nachteile und Kosten (z.B. Stornierungskosten oder Ersatzbeförderung) zu Lasten des Kunden.
11.2. Der Reisende ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung bzw. dem Busfahrer zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern Ihnen das möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nichtvertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt der Reiseveranstalter zunächst gegenüber dem Kunden, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter dem
Kunden das Ergebnis seiner Überprüfung und seiner Entscheidung auf Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
13. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung solcher Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Versicherung
15.1. Insolvenzversicherung gemäß § 651 KBGB. Bei Buchung erhalten die Kunden den jeweiligen Sicherungsschein. (Abgeschlossen bei: Gerling Konzern Allgemeine Vers.-AG, Von Werth Str. 4-14, 50597 Köln). 15.2. Reisekostenrücktrittskostenversicherung bei Krankeheit ( Rücktritt / Abbruch des Aufenthaltes aus Krankheitsgründen) sind laut Leistungsbeschreibung inkludiert oder exkludiert.
15.3. In den jeweiligen Buchungsstellen und Reisebüros des Reiseveranstalters besteht die Möglichkeit, Versicherungsschutz der ELVIA-Reiseversicherung oder der Europäischen Versicherung in Anspruch zu nehmen, z.B. Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, und Reisehaftpflichtversicherung.
16. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Veranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ebenfalls Sitz des Veranstalters.
Veranstalter: Schelle Reisen Bustouristik & Reisebüro GmbH, Querweg 3, 01776 Hermsdorf / Erzgebirge
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